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Irene Schmitt

Herzlich willkommen!

Nach fast 40 Jahren als Anwältin habe ich nunmehr meine Berufstätigkeit beendet. Für Ihr Vertrauen in mich und meine Tätigkeit bedanke ich mich und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, sich über meine Rechtsgebiete, meine Person und meinen Werdegang zu informieren. Ich bin seit 1984 als Rechtsanwältin in München tätig und betreue Ihre Angelegenheiten gerne. Dabei versuche ich, zwischen den Fronten zu vermitteln und, wenn möglich, den Gang zum Gericht zu vermeiden.

Als Fachanwältin für Familienrecht stehen vor allem alle Themen rund um Familien und Regenbogenfamilien im Fokus meiner Tätigkeit. Des Weiteren betreue ich Sie gerne in allen Fragen zum Erbrecht.

Ich freue mich auf Ihren Anruf oder über eine E-Mail.

Ihre Irene Schmitt

Meine Rechtsgebiete

Familienrecht

Wissen Sie eigentlich wirklich, welche Rechte und Pflichten Sie mit der Eheschließung eingegangen sind? Selten werden so extrem weitreichende Verträge geschlossen, wie die Eheschließung einer ist und selten wissen die Menschen so wenig darüber, was tatsächlich rechtlich auf sie zukommt. Oft kommt die Erkenntnis erst dann, wenn es in der Ehe kriselt und eine Scheidung im Raum steht.

Zu der rechtlich komplizierten Materie kommt dann auch noch die emotionale Berührung. Viele Menschen sind durch die Informationen zu Unterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung oder gar wegen der Streitigkeiten um die Kinder enorm belastet. Oft lassen sich Frauen auch dazu überreden, lediglich eine anwaltliche Vertretung einzuschalten –  zumal das Kostenargument immer wieder gebracht wird. Und dennoch ist es viel sinnvoller, sich professionell begleiten zu lassen, gerade bei einer derart schwierigen Situation im Leben.

Zu meinen Schwerpunkten gehören aber auch Unterhaltsansprüche von nicht verheirateten Müttern und deren Kindern. In den letzten Jahren werden immer öfter (meist von Sozialleistungsträgern) auch Unterhaltsansprüche von Eltern gegen Kinder geltend gemacht. Hier berate ich Sie gerne über Ihre Rechte.

Viele Fragen ergeben sich bei der Trennung von Paaren, die nicht verheiratet sind, vor allem, wenn es gemeinsame Vermögenswerte z.B. eine Immobilie gibt. Gerne berate ich hier auch schon bei dem Erwerb der Immobilie, damit später Konflikte vermieden werden können

Mein Ansatz als Fachanwältin für Familienrecht ist, Sie zunächst einmal umfassend über Ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren. Dann kann überlegt werden, wie wir eine Gesamtlösung finden können. Auch wenn gerichtliche Auseinandersetzungen nicht zu verhindern sind, können in Gerichtsverfahren oft auch noch gute Lösungen gefunden werden.

Erbrecht

Es ist wahrscheinlich für Sie auch keine Neuigkeit, wie viele Milliarden Euro in den nächsten Jahren vererbt werden. Umso erstaunlicher ist es, dass immer noch die wenigsten Menschen ein Testament haben. Und selbst diese Testamente sind oft laienhaft erstellt und bringen juristische Probleme mit sich, wie das Erbe letztendlich zu verteilen ist.

Oft sind gerade diejenigen, für die eine Testamentserrichtung am wichtigsten wäre, falsch informiert oder machen sich gar keine Gedanken über die Erbfolge. Wussten Sie zum Beispiel, dass Eheleute, die keine Kinder haben, keineswegs immer wechselseitig zu Alleinerben werden, wenn der andere verstirbt? Hier kann es zu ganz schwierigen Konstellationen kommen, wenn zum Beispiel Geschwister des Ehepartners miterben.

Aber auch Familien mit kleinen Kindern denken oft am allerwenigsten an ein Testament. Dabei ist es gerade hier besonders notwendig, dass eine Regelung existiert. Wer in München oder Umgebung eine gemeinsame Immobilie hat, hat meistens sein wesentliches Vermögen darin gebunden. Auch in diesen Fällen ist ein Testament unerlässlich. Nicht-Verheiratete, Patchwork- und Regenbogenfamilien sollten ebenfalls Testamente erstellen.

Wer durch Testament vom Erbe ausgeschlossen wurde, hat eventuell Pflichtteilsansprüche und oft wegen Ausgleichsansprüchen mehr, als zunächst erkennbar ist. Hier berate ich Sie gerne und setze Ihre Ansprüche durch.

Neben der Beratung zur Erbfolge und Erstellung von Testamenten betreue ich Sie gerne bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, Regelung einer vorweggenommenen Erbfolge oder Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Auch Testamente für nicht verheiratete Personen oder Regenbogenfamilien gehören zu meinem Tätigkeitsbereich.